ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungsbereich

Der GreenPick Nachhaltigkeitskompass und das Gutscheinportal (im Folgenden mit «GreenPick» bezeichnet) wird betrieben von der Green Now AG (im Folgenden mit «Green Now» bezeichnet). GreenPick kann unter «www.greenpick.ch» im Internet aufgerufen werden.

GreenPick ist eine Word-Bildmarke der Green Now AG. Die Firma stellt physische Produkte und Software basierte Produkte und Dienstleistungen unter dem Namen GreenPick kostenfrei sowie kostenpflichtig zu Verfügung.

Das Leistungsangebot auf GreenPick richtet sich an Klein(st)- und Mittelunternehmen (i.d.R. bis 250 Mitarbeiter), Vereine, Stiftungen oder Initiativen (im Folgenden mit «Teilnehmer» bezeichnet), die sich gemäss wer passt zu GreenPick in mindestens drei Bereichen als nachhaltig auszeichnen und die Qualitätsprüfung erfolgreich bestehen.

Mit ihrer Registrierung erklären sich die Teilnehmer mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Teilnehmer GreenPick Verzeichnis und Akzeptanzstelle GreenPick Gutscheine (im Folgenden mit «AGB» bezeichnet) einverstanden. Die AGB bilden die vertragliche Grundlage für sämtliche Leistungen, welche die Teilnehmer in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus gelten, sofern nicht etwas anderes durch die gegenständlichen Bedingungen festgelegt wird, die auf GreenPick hinterlegten Seiten:

Die aktuellen Bedingungen sind auf «www.greenpick.ch» abrufbar oder können bei der Green Now angefragt werden.

Leistungsbeschreibung für GreenPick Teilnehmer und Mitglieder

Leistungspakete GreenPick ist eine digitale Plattform, die ihren Teilnehmern ermöglicht, sich zu informieren, sich nachhaltig zu präsentieren, sich zu vernetzen, sich als Einlösestelle von GreenPick Gutscheinen zu erkennen geben oder auf Dienstleistungen und Services vom GreenPick Ökosystem zuzugreifen.

Herzstück der Plattform ist der GreenPick Nachhaltigkeitskompass der den Nutzern schnell und einfach das nachhaltige Engagement, die Verkaufskanäle und die Kontaktpunkte der gelisteten Orte sowie die Akzeptanzstellen der Gutscheine sichtbar macht. Für die Aufnahme ins Verzeichnis und als Akzeptanzstellen gelten die Richtlinien zur Aufnahme & Auftritt und es kann generell kein Anspruch auf einen Eintrag erhoben werden.

– Das detaillierte Angebot (Leistungspakete) kann hier abgerufen werden.
– In den Leistungspaketen inklusive ist die Prüfung von Ihrem Angebot entlang von 20 Nachhaltigkeitskriterien. Dazu gehört auch unser unabhängiges Feedback bei einer Mitgliedschaft.

– Vernetzung mit bestehenden Mitgliedern bei einer Mitgliedschaft.
– Mit dem Kauf eines Leistungspaketes («STARTER», «FRIEND» oder «PIONEER») darf ein GreenPick Mitglied den Link zum Verzeichnis-Eintrag sowie das GreenPick Logo als Nachhaltigkeitsauszeichnung auf seiner Webseite teilen. Das GreenPick Logo ist hier abrufbar.

GreenPick erhebt eine jährliche Mitgliedsgebühr für die Bereitstellung und Nutzung der Infrastruktur inklusive des Gutscheinsystems gemäss dem aktuellen Produktblatt, um den laufenden Betrieb zu sichern. Bei diesen Gebühren handelt es sich um Grundkosten für die Bereitstellung der Infrastruktur, Hotline, Services,  Zahlungsverkehr und rabattierten Servicegebühren.

Bei Teilnehmer, die als TESTER gelistet sind, entfällt die Mitgliedsgebühr solange Umsätze als Akzeptanzstelle für GreenPick Wertgutscheine in der Periode anfallen. Ist dies nicht der Fall, kann der TESTER Account gelöscht werden oder durch ein Upgrade auf eine bezahlte Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Support-Dienstleistungen ausserhalb den im Produktblatt genannten Angaben sind grundsätzlich kostenpflichtig. GreenPick informiert den Teilnehmer, sofern und soweit zumutbar, vorgängig über die entsprechenden Kosten.

Laufzeit und Zahlungspflicht Servicebereitstellungsgebühr

Die Teilnehmer unterscheiden sich in der Teilnahme als «TESTER» oder einer Mitgliedschaft als «STARTER», «FRIEND» oder «PIONEER», die sich durch das jeweilige GreenPick Leistungspaket unterscheiden    mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten (im Folgenden mit «Vertragsperiode» bezeichnet). GreenPick Teilnehmer können ihr Leistungspaket jederzeit wechseln. Bei einem Wechsel zu einem

–... günstigeren Leistungspaket (Downgrade) können die bereits bezahlten Leistungen bis zum Ende der Vertragsperiode ordentlich bezogen werden. Erst in der folgenden Vertragsperiode wird auf das günstigere Paket mit reduzierten Funktionalitäten umgestellt.
–... höherpreisigen Leistungspaket (Upgrade) kann dieses direkt bezogen und in Rechnung gestellt werden; es stehen sofort erweiterte Funktionalitäten bereit und die Vertragsperiode startet erneut. Ein allfälliges Guthaben durch die vorherige Mitgliedschaft wird nicht vergütet bzw. verrechnet.

Die im Abschnitt «Leistungsangebot für GreenPick Teilnehmer und Mitglieder» beschriebenen Gebühren werden jeweils vor Bezug der Leistung im Voraus fällig. GreenPick Teilnehmer werden dazu jährlich angefragt, ob die Zusammenarbeit fortgeführt werden möchte. GreenPick Mitglieder können ihr Leistungspaket «STARTER», «FRIEND» oder «PIONEER» sodann fortführen oder kündigen. Die Kündigung befreit einen Teilnehmer nicht davon, die Service- und Bereitstellungsgebühren für das bezogene Leistungspaket bis zum Ende der ordentlichen Vertragsperiode zu begleichen. Alle weiteren kostenpflichtigen Dienstleistungen von GreenPick werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt.

Sofern in der Bestellung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum (dieses gilt als Verfalltag), fällt er ohne weiteres in Verzug. Nach dem Fälligkeitsdatum wird er zweimal in Abständen von 14 Tagen gemahnt und es wird ihm eine Nachfrist von 10 Tagen zur Zahlung eingeräumt. Nach zweifacher Mahnung und spätestens nach 45 Tagen einer ungedeckten Vertragsperiode tritt der Zahlungsverzug ein. Die Green Now ist berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr zusätzlich zum vereinbarten Preis und Verzugszinsen zu erheben. Zudem behält sich Green Now die Beschreitung des Rechtswegs vor. GreenPick behält sich bei einem Zahlungsverzug grundsätzlich vor, Leistungen einzuschränken oder den Account des Teilnehmers bis zum Zahlungseingang zu sperren. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung bleibt das Entgelt durch den Kunden geschuldet. Befindet sich ein Teilnehmer mindestens 45 Tage in Zahlungsverzug hat GreenPick zudem das Recht, das Abonnementsverhältnis fristlos aufzulösen. In diesem Fall ist GreenPick dem Teilnehmer gegenüber zu keiner Entschädigung verpflichtet.

Mitglieder, welche Aktualisierungen der AGB nicht akzeptieren, werden mit Zustimmung von Green Now als «TESTER» geführt. Darüber ist Green Now nicht verpflichtet, eine Korrespondenz zu führen. TESTER müssen keinen Mitgliederbeitrag entrichten. Sie haben einen rudimentären Eintrag im Verzeichnis, einen Zugang zum persönlichen Bereich auf Greenpick.ch und können Ihren Eintrag dort editieren.

Wir sind darum bemüht, alle Teilnehmer einmal im Jahr daran zu erinnern, ihren Eintrag oder ihre Mitgliedschaft anzupassen.

Nach Auswahl des Leistungspaketes schaltet GreenPick den Account des Kunden auf, vorausgesetzt, der Kunde hat vorgängig das geschuldete Entgelt entrichtet, die Richtlinien zur Aufnahme und Auftritt erfüllt, sowie allfällige fehlende Unterlagen beigebracht. Der Kunde anerkennt, dass sich bei aus betrieblichen Gründen Verzögerungen bei der Aufschaltung des Accounts ergeben können. Die Mindestlaufzeit für eine Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen für das laufende Mitgliedsjahr (12 Monate) bleiben bestehen.

Weitere Verpflichtungen & Bedingungen

Green Now ist es auf jedem öffentlichen Profileintrag seiner Teilnehmer (insbesondere den TESTERN), gestattet, unabhängig davon, ob der Teilnehmer Akzeptanzstelle von GreenPick Gutscheinen ist oder nicht, einen Button oder Link mit Verweis auf gutscheine.greenpick.ch zu veröffentlichen.

Der Teilnehmer erteilt Green Now eine nicht exklusive, übertragbare, unter lizenzierbare, gebührenfreie, zeitlich unlimitierte und weltweite Lizenz, die Inhalte, welche der Teilnehmer über die Kanäle von GreenPick (Portal, Blog, Newsletter, etc.) zur Verfügung stellt (die Inhalte), zu verwenden, zu verbreiten, zu kopieren, zu modifizieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und Werke zweiter Hand daraus zu erstellen. Namentlich ermächtigt der Teilnehmer Green Now, die Inhalte mit Internetseiten, Applikationen und Services von Drittanbietern (z.B. Instagram, Facebook, Linkedin) zu vernetzen.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er von GreenPick ab Vertragsabschluss und über das Vertragsende hinaus als Referenz genannt werden kann und ermächtigt Green Now in diesem Zusammenhang, die dafür notwendigen Kennzeichen, insbesondere das Logo bzw. Marken des Kunden, uneingeschränkt zu verwenden.

Teilnahmebedingung und Nutzungsrechte Gutschein-Akzeptanzstellen

Die Firma oder Organisation wird auf GreenPick als Akzeptanzstelle gekennzeichnet und für die Teilnahme und Nutzung des Gutschein Managementsystems des Systempartners der Firma Idea Creation GmbH freigeschaltet.

GreenPick garantiert den teilnehmenden Akzeptanzstellen, die GreenPick Gutscheine über die eigenen Kommunikationskanäle und Partnernetzwerke aktiv zu vermarkten.

Der Teilnehmer wiederum, sichert Green Now die Nutzungsrechte der im GreenPick-Profil verwendeten Texte, Bilder, Logos und Dokumente zu, welche zur Bereitstellung von Marketingaktivitäten im Rahmen der Zusammenarbeit und Sichtbarkeitsmachen genutzt und verwendet werden können. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Streitfall zur Schadloshaltung von Green Now und zum Verfahrensbeitritt.

Die Akzeptanzstelle verpflichtet sich den GreenPick Wertgutschein als Zahlungsmittel, ohne Begrenzung der Anzahl Gutscheine, zwingend zu akzeptieren und anzunehmen und nach Einlösung durch den Gast korrekt über das Gutscheinsystems e-guma (Organisationslösung Small Client“) von der Firma Idea Creation abzuwickeln.

Dazu erhält das Mitglied nach Zustimmung dieser AGB von GreenPick einen Zugang zum Login-Bereich und Login-Daten.

Alle Gutscheine sind via e-guma vor der Annahme zu validieren. Gutscheine müssen nicht mit anderen Aktionen kumuliert werden.

Nicht einlösbare Gutscheine werden in e-guma angezeigt, für diese Fälle gibt es keine Erstattung des GreenPick Gutscheinwertes von Green Now an die Akzeptanzstelle:

– ...Der Gutschein wurde bereits eingelöst.

– ...Der Gutschein kann nicht eingelöst werden, da dieser noch nicht bezahlt wurde.

– ...Der Gutschein ist bereits abgelaufen.

Nach erfolgter Einlösung des GreenPick Gutscheins in der Akzeptanzstelle wird der eingelöste Gutscheingeldbetrag – es sind auch Teilbeträge möglich - unter Abzug ihrer als Teilnehmer zugeordneten Servicegebühr und der MwSt. monatlich von Green Now auf das angegebene Konto mit IBAN Nummer überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung oder Überweisung in Länder ausserhalb der EU. Die Servicegebühr fällt nur an, wenn ein Gutschein eingelöst wird. Die Gebühren von Zahlungsanbietern (z.B. Kreditkarten- oder TWINT-Gebühren) sind damit bereits abgegolten.

Fällt das Gutscheinsystem vorübergehend oder dauerhaft aus, entsteht daraus keine Haftung seitens Green Now gegenüber dem Teilnehmer.

Diese Vereinbarung tritt für mindestens ein Jahr nach Vertragsabschluss und unbefristet in Kraft.

Kündigung oder der Wechsel zu einem anderen Leitungspaket

Das GreenPick Team informiert die Teilnehmer jährlich, dass die Rechnungsperiode erneuert werden. GreenPick Teilnehmer können ihr Leistungspaket «TESTER», «STARTER», «FRIEND» oder «PIONEER» sodann unverändert fortführen, das Leistungspaket wechseln oder als Teilnehmer kündigen.

Das Teilnehmerverhältnis kann erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich das Teilnehmerverhältnis jeweils automatisch um ein Jahr (die Verlängerungsperiode), wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.

Die Akzeptanzstelle wie auch GreenPick sind zur einseitigen, fristlosen Kündigung ohne Kostenfolge berechtigt, aus wichtigen Gründen, wenn vereinbarte Leistungen und Gegenleistungen nicht eingehalten werden oder der Ruf der einen oder anderen Partei durch das weitere, gemeinsame Auftreten Schaden nehmen könnte. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die beanstandeten Mängel im Detail aufgeführt werden.

Die Kündigung muss an service@greenpick.ch oder als eingeschrieben Brief gesendet werden und wird mit der schriftlichen Bestätigung der Green Now gültig. Die Kündigung befreit ein Mitglied nicht davon, die Kosten für das bezogene Leistungspaket bis zum Ende der ordentlichen Vertragsperiode zu begleichen.

Das Teilnehmerverhältnis behält auch bei Schliessung des Betriebes des Kunden vor Ende der vereinbarten Laufzeit seine Gültigkeit. Die im Zeitpunkt der Betriebsschliessung noch nicht fälligen Forderungen bleiben geschuldet. Im Falle der Schliessung des Betriebs des Kunden hat Green Now zudem das Recht, die noch nicht fälligen Forderungen sofort zu stellen.

Wird der Betrieb des Kunden, oder werden Anteile, welche die Mehrheit an Kapital oder Stimmen am Rechtsträger des Betriebs des Kunden vermitteln, während der Laufzeit des Teilnehmerverhältnisses veräussert, hat der Kunde dies Green Pick rechtzeitig vor Vollzug der Veräusserung schriftlich anzuzeigen. Green Now hat in diesem Fall, unbeschadet ihres Anspruchs auf das Ganze auf die Mindestvertragsdauer bzw. die betreffende Verlängerungsperiode entfallende Entgelt das Recht, innert dreier Monate seit der Anzeige.

1. das Teilnehmerverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zu kündigen, oder
2. die Übertragung des Teilnehmerverhältnisses auf den Käufer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In letzterem Fall (2) bleibt das Teilnehmerverhältnis mit dem Verkäufer weiter bestehen.

Einstellung als Akzeptanzstelle

Die Einstellung als Akzeptanzstelle kann jederzeit erfolgen und ist GreenPick als E-Mail oder als eingeschriebener Brief zu melden. Daraufhin wird der Hinweis: GreenPick Akzeptanzstelle umgehend gelöscht.

Für Buchungen mit den Gutscheinen, welche vor dem Austrittstermin getätigt wurden und mit Aufenthalt nach Austrittstermin, müssen die Gutscheine weiterhin als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Sonderkündigungsrechte

Änderungen der AGB oder der Nutzungsbedingungen berechtigen einen GreenPick Teilnehmer zur Kündigung des Leistungspaketes, wenn sich ihm daraus begründete Nachteile ergeben. In diesem Fall hat der Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht, das er schriftlich ausüben muss an service@greenpick.ch oder als eingeschriebenen Brief – und zwar innerhalb von vier Wochen ab schriftlicher Benachrichtigung durch die Green Now. Die Green Now informiert GreenPick bei Änderungen der AGB und weiteren vertraglichen Dokumenten schriftlich über E-Mail (vgl. Abschnitt «Inkrafttreten, Laufzeit und Änderungen der AGB»).

Die Green Now behält sich ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht vor: bei nicht fristgerechter Zahlung eines Leistungspaketes (vgl. Abschnitt Zahlungspflicht) oder, wenn ein Teilnehmer gemäss den Aufnahme- und Ausschlusskriterien die Werte von GreenPick nicht (mehr) erfüllt. Die Green Now kann in diesem Fall sämtliche oder einzelne betroffenen Leistungspakete jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die betroffenen Einträge aus dem GreenPick Verzeichnis löschen.

Stellen sich Rechtsfragen oder Klagen – sei dies im Zusammenhang mit veröffentlichten oder persönlichen Angaben, einem publizierten Angebot oder angebotenen Dienstleistungen – behält sich die Green Now jederzeit vor, den fragwürdigen Eintrag im Verzeichnis bis zur Klärung der Rechtslage «inaktiv» zu setzen. In diesem Fall kann kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von Leistungspaketen gemacht werden.

Eigenverantwortung für veröffentlichte Daten und Zugangsschutz

Generell Teilnehmer tragen die Verantwortung für ihre auf GreenPick publizierten Daten, die Wahl eines starken Passwortes sowie die Nicht-Weitergabe ihrer Zugangsdaten an Unbefugte.

Eigenverantwortung für veröffentlichte Daten GreenPick Teilnehmer sind im Rahmen der ihnen eingeräumten Bearbeitungsmöglichkeiten von Text-, Bild- und Video-Inhalten sowie für die von ihnen veröffentlichen Daten alleinverantwortlich – sowohl in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Angaben als auch bezüglich deren rechtliche Voraussetzungen. Letztere können datenschutz-, firmen-, marken-, urheber-, wettbewerbs-, persönlichkeitsrechtliche oder sonstige kennzeichnungs- und immaterialgüterrechtliche Aspekte umfassen. Inhaltliche Korrekturen durch die Green Now ohne Rücksprache mit dem Kunden erfolgen nur, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt (z.B. bei Rechtschreibfehler). Es können keine durchgehenden Kontrollen der Inhalte stattfinden; ein Anspruch auf qualitätssichernde Bearbeitung durch die Green Now besteht nicht.

GreenPick Teilnehmer werden einmal jährlich daran erinnert, ihren Eintrag zu aktualisieren, damit die Qualität aller Inhalte auf GreenPick hochstehend bleibt. Sollte ein GreenPick Teilnehmer seinen Eintrag für mehr als ein Jahr nicht aktualisiert haben, ist die Green Now berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Teilnehmer für eine erneute Qualitäts- und Nachhaltigkeitsprüfung um Auskunft zu bitten und je nach Feedback, zu einer Aktualisierung des Eintrages aufzufordern. Bis zur Erfüllung dieser Aufforderung behält sich die Green Now vor, den nicht aktualisierten Eintrag «inaktiv» zu setzen. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Entgeltpflicht des Teilnehmers gegenüber der Green Now.

Eigenverantwortung für Zugangsschutz Die GreenPick Teilnehmer verpflichten sich, mit ihren Zugangsdaten sorgfältig und vertraulich umzugehen, in dem sie ihre Passwörter und Identifikationsschlüssel vor Missbrauch schützen. Die Green Now darf jeden Zugang mit den richtigen Zugangsdaten in Form von «Benutzername» und «Passwort» als rechtmässig betrachten. Die Green Now ist nicht verpflichtet, die Identitätsangaben von GreenPick Teilnehmern weiter zu überprüfen. GreenPick Teilnehmer müssen für jeden Schaden einstehen, welcher der Green Now aus einem allfälligen Missbrauch entsteht. Für einen Missbrauch der Zugangsdaten oder Schäden, welche durch missbräuchlichen Zugang auf GreenPick und der Benutzung von weiteren Diensten entstanden ist, kann die Green Now nicht haftbar gemacht werden.

Unerwünschte Inhalte und Links zu anderen Webseiten

Gemäss dem Abschnitt «Eigenverantwortung für veröffentlichte Daten und Zugangsschutz» tragen GreenPick Teilnehmer die Verantwortung für die von ihnen publizierten Daten auf GreenPick. Dies gilt für alle eingestellten Inhalte, in diesen Inhalten verlinkte Seiten sowie weiterführende Seiten (z.B. Webseite oder Webshop des GreenPick Teilnehmers). Die Green Now lehnt entsprechend in all den unten genannten Fällen jegliche Haftung ab und behält sich das Sonderkündigungsrecht vor.

Die auf GreenPick veröffentlichten oder weiterführenden Seiten ...

– ... sind längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr erreichbar.
– ... entsprechen nicht mehr den gemachten Angaben auf den Seiten des GreenPick Teilnehmers (z.B. gemäss Impressum).
– ... verursachen Fehlermeldungen oder Programm-Abstürze.
– ... öffnen Browserfenster oder Werbemittel (wie z.B. Pop-Ups oder Pop-Unders) in einer für Nutzer belästigenden Weise.
– ... führen bei Nutzern zu einer Veränderung der Einstellungen.
– ... können von Nutzern nicht mehr geschlossen werden.
– ... enthalten oder verlinken auf Online-Glücksspiele.
– ... enthalten oder verlinken auf politische, extremistische oder gewaltverherrlichende Inhalte.
– ...sind nicht jugendfrei oder ethisch vertretbar.

Darüber hinaus müssen alle auf GreenPick veröffentlichten Seiten und Inhalte dem Jugendschutz nach FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) entsprechen. Verstösst ein Eintrag gegen diese Richtlinien, kann ihn die Green Now jederzeit auf «inaktiv» setzen.

Geistiges Eigentum und Urheberrechte

Die Green Now geht davon aus, dass natürliche Personen, welche auf GreenPick stellvertretend für ihr Unternehmen oder ihre Organisation Daten veröffentlichen, auch effektiv dazu berechtigt sind (im Folgenden mit «Administratoren» bezeichnet).

Hat ein Administrator Kenntnis oder Zweifel daran, dass an Inhalten respektive Teilen davon Drittrechte bestehen oder diese tangieren könnten – sei dies zum Beispiel an Text-, Bild-, Grafik- oder Ton-Inhalten – ist er verpflichtet, vor deren Veröffentlichung den rechtmässigen Inhaber um Erlaubnis zu bitten. Zweifel bestehen insbesondere dann, wenn:
– es um urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, wie z.B. Bilder, Multimediainhalte, Grafiken, Logos, Marken, Videos oder Texte geht;
– die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Administrator vor;
– dritte Personen in Fotografien so abgebildet sind, dass sie für den Betrachter des Bildes nicht in den Hintergrund treten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor.

Die Green Now ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte oder das Vorliegen der erforderlichen Nutzungsrechte der Administratoren zu prüfen. Die Green Now kann jedoch im Zweifelsfalle vom Kunden einen Berechtigungsnachweis verlangen, die Annahme der betreffenden Unterlagen verweigern, die Entfernung von rechtsverletzenden Teilen verlangen und gegebenenfalls ihre Leistungen solange suspendieren, bis eine allfällige Rechtsverletzung beseitigt ist. Besteht für die Green Now der Verdacht, dass ein Administrator rechtswidrig oder fahrlässig handelt, so ist sie aus sicherheitstechnischen Gründen dazu berechtigt, den Zugang des Administrator respektive des betroffenen Teilnehmerprofils ohne vorherige Ankündigung zu sperren, bis der Fall geklärt werden kann. Bestätigt sich der Verdacht des Missbrauchs, ist die Green Now berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Werden von einem Administrator rechtswidrige, sensible oder geschützte Inhalte auf GreenPick veröffentlicht und infolgedessen von Dritten Schadenersatzansprüche geltend gemacht, so ist die Green Now von diesen Ansprüchen freizustellen. Der GreenPick Teilnehmer hat sodann allfällige Gebühren Dritter selbst zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Green Now grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt hat, dass ein unbefugter Dritter den Zugang nutzt.

Abgesehen vom Anspruch auf Nutzung der vertraglich zugesicherten Leistungen erwirbt der Teilnehmer keine weiteren Rechte an Bestandteilen oder Inhalten der GreenPick-Webseiten, insbesondere nicht an für die GreenPick-Webseiten, Social Media oder sonstigen Medien durch Green Now teilnehmerspezifisch erstellten Inhalten wie beispielsweise Bildern, Reels/Videos oder Texten.

Haftung der Green Now

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen lehnt die Green Now jegliche Haftung ab. Im Folgenden werden Beispiele aufgeführt:

Die digitalen Angebote und Services auf GreenPick unterliegen einem steten Ausbau und unter Berücksichtigung von innovativen und technologischen Möglichkeiten. Dies erfordert regelmässige Entwicklungs- und Wartungsarbeiten. Insbesondere in Phasen in der System- und Softwareänderungen vorgenommen werden, kann es sein, dass Teile der in diesen AGB beschriebenen Leistungspakete und Dienstleistungen nicht bzw. nur eingeschränkt verfügbar sind. Der Kunde anerkennt, dass trotz sorgfältiger Software-Entwicklung und Wartung kleine Unterbrüche und Störungen entstehen können. Störungen und Unterbrüche werden durch Green Now schnellstmöglich behoben.

Eine Geltendmachung von Ansprüchen infolge zeitweiser Unterbrechung der Abrufbarkeit des Eintrages respektive des Zugangs zum Leistungspaket ist ausgeschlossen – etwa infolge von Wartungsarbeiten, Netz- oder Gerätestörungen sowie von Umständen, welche durch GreenPick nicht beeinflusst werden können.

Fällt die GreenPick Plattform oder das Gutschein Managementsystem der Firma Idea Creation GmbH vorübergehend oder dauerhaft aus, entsteht daraus keine Haftung von Green Now gegenüber dem Teilnehmer.

Die Green Now ist nicht dazu verpflichtet, von sich aus aktiv die auf GreenPick veröffentlichten Inhalte auf Rechtsverletzungen zu kontrollieren. Ein Haftungsanspruch für fehlende oder fehlerhafte Einträgen auf GreenPick wird nur für den nachgewiesenen Schaden akzeptiert und sofern ein Nachweis besteht, dass die Green Now den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Insbesondere ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen – etwa in Fällen höherer Gewalt, dem Ausfall von Lieferketten, Epidemie, Pandemie, Aussperrungen und Streiks oder für technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen. Soweit eine Haftungsgrund für die Green Now besteht, ist dieser in allen Fällen betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf die laufende Jahresgebühr eines Leistungspaketes beschränkt.

Die Green Now haftet nicht für Kundeninhalte und Daten, welche nach einer Vertragsauflösung, dem Wechsel zu einem günstigeren Produkt oder der Nichterneuerung eines Vertrags gelöscht werden oder technisch nicht mehr zu Verfügung stehen. Ebenso wenig haftet die Green Now für rechtswidrige Handlungen von GreenPick Mitgliedern gegenüber Dritten – etwa bei unbefugtem Kopieren von Inhalten und dergleichen.

GreenPick Teilnehmer stehen der Green Now für alle Nachteile ein, die ihr durch die Verletzung von Vertragsbestimmungen entstehen. Wie im Abschnitt «Geistiges Eigentum und Urheberrechte» festgehalten wird, übernimmt die Green Now keine Haftung für die von einem GreenPick Teilnehmer fahrlässig oder absichtlich verschuldete Verletzung von geistigem Eigentum, Immaterialgüterrechten oder sonstigen Rechten. Es ist bekannt, dass rechtswidrige Handlungen auch durch programmtechnische Verweise (z.B. Links) erfolgen können. GreenPick Teilnehmer sind daher verpflichtet, nur solche Verweise einzurichten, bei denen sie Verletzungen von Straftatbeständen und Rechten Dritter ausschliessen können. Diese Haftung gilt über die Dauer dieser vertraglichen Beziehung hinaus.

Die Green Now ist grundsätzlich dazu berechtigt, an die in Teilnehmerprofilen hinterlegten Adressen und natürliche Personen (Administratoren) rechtsgültig zuzustellen. GreenPick Teilnehmer sind dazu verpflichtet, Änderungen ihrer Adresse oder E-Mail sowie Administratoren-Wechsel bekannt zu geben. Es besteht für die Green Now keine Haftung für fehlerhafte Zustellung.

Inkrafttreten, Laufzeit und Änderungen der AGB

Die AGB treten in Kraft, sobald eine natürliche Person ein Unternehmen oder eine Organisation auf GreenPick registriert (vgl. Abschnitt «Leistungsangebot für GreenPick Teilnehmer»).

Die AGB gilt, solange eine Aufnahme nicht direkt abgelehnt wird respektive solange ein GreenPick Teilnehmer oder die Green Now nicht von ihren Kündigungsrechten Gebrauch machen (vgl. Abschnitt «Laufzeit, Zahlungspflicht und Kündigung eines Leistungspaketes»).

Die Green Now behält sich das Recht vor, ihr Angebot jederzeit zu ändern, zu beschränken oder zu beenden (z.B. hinsichtlich Preisen oder dem Umfang der Leistungspakete). Zudem ist die Green Now berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten Leistung von GreenPick zu beauftragen. GreenPick Teilnehmer werden über jede Anpassung der AGB schriftlich via E-Mail informiert und können, sofern ihnen begründete Nachteile entstehen sollten, ein Sonderkündigungsrecht ausüben.

Anwendbares Recht

Nebenabreden, Änderungen von vertraglichen Abmachungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie mit der Green Now schriftlich vereinbart wurden oder – bei elektronischer Beziehung – nach erfolgter Rückbestätigung via E-Mail.

Mitteilungen an GreenPick Teilnehmer können per Post, Zustelldienst, SMS oder E-Mail erfolgen, und zwar an die jeweils zuletzt bekanntgegebene Adresse im Teilnehmerprofil, falls diese unvollständig oder nicht korrekt ist an die in Zefix (Zentrale Firmenindex) hinterlegte Adresse.

Die Green Now ist berechtigt, einzelne oder mehrere Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsdokument oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Für GreenPick Teilnehmer ist eine Übertragung ohne schriftliche Zustimmung der Green Now ausgeschlossen. Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen eines GreenPick Teilnehmers haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in den AGB eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertrags-Parteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt  bedacht hätten.

Die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Subsidiär gelten die Bestimmungen über den einfachen Auftrag. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben, sind nach Möglichkeit auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, vereinbaren sie für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten die Stadt Zürich als ausschliesslichen Gerichtsstand.

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Stand: 16. Februar 2024